Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über
- 1.
den Stand des Bürokratieabbaus im Rahmen bestehender Zielvorgaben, - 2.
die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwandes, - 3.
die Entwicklung des Erfüllungsaufwandes in den einzelnen Ministerien und - 4.
die Ergebnisse und Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung.