Im Land Berlin gilt § 1 Abs. 1 der Verordnung in folgender Fassung:
"(1) Diese Verordnung ist anzuwenden auf preisgebundene Wohnungen, die nach dem 24. Juni 1948 bezugsfertig geworden sind oder bezugsfertig werden."
Anwälte zum NMV 1970
Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
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Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
38400 Puerto de la Cruz
Rechtsanwalt Vasco de Ataide Marques
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