Art 10 ÖlHaftG

Für Streitigkeiten wegen der Ansprüche

1.
auf Entschädigung nach Artikel 4 des Fondsübereinkommens,
2.
auf Erstattung nach Artikel 5 des Fondsübereinkommens und
3.
auf die dem Fonds nach dem Fondsübereinkommen zustehenden Beiträge
ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.