Für Streitigkeiten wegen der Ansprüche
- 1.
- auf Entschädigung nach Artikel 4 des Fondsübereinkommens,
- 2.
- auf Erstattung nach Artikel 5 des Fondsübereinkommens und
- 3.
- auf die dem Fonds nach dem Fondsübereinkommen zustehenden Beiträge
ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.