Leitfäden nach § 60 Absatz 1 haben sich vorrangig auf Maßnahmen zu beziehen, die der Verhütung schwerer Unfälle und der Begrenzung der Folgen möglicher schwerer Unfälle dienen. Sie haben insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- 1.
die Verbesserung der Bohrlochintegrität, des Bohrlochkontrollgeräts und der Bohrlochbarrieren sowie die Überwachung ihrer Wirksamkeit, - 2.
die Verbesserung des Primärrückhaltesystems, - 3.
die Verbesserung des Sekundärrückhaltesystems, das die Eskalation eines drohenden schweren Unfalls schon frühzeitig begrenzt, - 4.
zuverlässige Entscheidungsprozesse, - 5.
Management und Beaufsichtigung von Aktivitäten, die ernste Gefahren hervorrufen können, - 6.
die Fachkompetenz der Personen in Schlüsselpositionen, - 7.
ein wirksames Risikomanagement, - 8.
die Bewertung der Zuverlässigkeit sicherheits- und umweltkritischer Systeme, - 9.
wichtige Indikatoren für die Bewertung ergriffener Maßnahmen, - 10.
die wirksame Integration von Sicherheits- und Umweltmanagementsystemen des Unternehmers und anderer Beteiligter an den Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten.