OffshStAbkG - Offshore-Steuergesetz

  • Art 1

    Dem am 15. Oktober 1954 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben und seinem Anhang wird zugestimmt.

  • Art 2

    (1) Das Abkommen und der Anhang werden nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

    (2) Der Tag, an dem das Abkommen gemäß seinem Artikel XIV Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

  • Art 3

    Zur Ausführung des Abkommens wird folgendes bestimmt:

  • Art 4

    (weggefallen)

  • Art 5

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.