(1) Dem Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Disposition, Entwurf, Planung, Mensuration, Herstellung, Montage, Intonation und Stimmung von Orgeln und Harmonien, - 2.
Instandhaltung, Umgestaltung und Restaurierung von Orgeln und Harmonien.
(2) Dem Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der Orgeln und Harmonien, - 2.
Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe, - 3.
Kenntnisse der berufsbezogenen Gütebestimmungen, - 4.
Kenntnisse der Funktionsweisen der verschiedenen Systeme von Orgeln und Harmonien, - 5.
Kenntnisse der mechanischen, pneumatischen und elektrischen Trakturen sowie der Anwendungsmöglichkeiten elektronischer Bauelemente, - 6.
Kenntnisse der Disposition, des Entwurfs, der Planung, der Mensuration, der Herstellung, der Montage, der Intonation und der Stimmung von Orgeln und Harmonien, - 7.
Kenntnisse der berufsbezogenen Bau- und Stilkunde, - 8.
Kenntnisse der berufsbezogenen Musik- und Musikinstrumentengeschichte, - 9.
Kenntnisse auf dem Gebiet der Musiktheorie, - 10.
Kenntnisse der berufsbezogenen Physik, insbesondere Mechanik, Pneumatik, Elektrik, Akustik und Statik, - 11.
Kenntnisse der Instandhaltung, Umgestaltung und Restaurierung von Orgeln und Harmonien, insbesondere nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten, - 12.
Kenntnisse der berufsbezogenen Bestimmungen und Normen sowie der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt- und des Denkmalschutzes, - 13.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, - 14.
Anfertigen von Dispositionen und dazugehörigen Mensuren, - 15.
Entwerfen, Skizzieren und Berechnen, - 16.
Anfertigen und Lesen von Entwurfs- und Fertigungszeichnungen, Grundrißplänen und Raumskizzen, - 17.
Bestimmen und Prüfen der Werkstoffe, - 18.
Bearbeiten der Werkstoffe, insbesondere Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Fräsen, Furnieren und Schleifen, - 19.
Herstellen lösbarer und unlösbarer Verbindungen, insbesondere Holz- und Metallverbindungen, - 20.
Anfertigen von Instrumententeilen, insbesondere von Pfeifen, - 21.
Bearbeiten von Oberflächen, - 22.
Zusammenbauen von Orgeln und Harmonien sowie deren Teilen, - 23.
Intonieren von Orgeln und Harmonien, - 24.
Stimmen von Orgeln und Harmonien, insbesondere Legen von Stimmungen verschiedener Systeme, - 25.
Pflegen von Orgeln und Harmonien, - 26.
Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.