Als andere Hilfsmittel werden nach Maßgabe der §§ 17 bis 18a geliefert
- 1.
Hörhilfen, - 2.
Sehhilfen, - 3.
Kommunikationshilfen, - 4.
Stomaversorgungsmittel und Inkontinenzhilfen, - 5.
sonstige Hilfsgeräte für behinderte Menschen und Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, - 6.
behinderungsgerechte Ausstattungen.