Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“, - 2.
„Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“, - 3.
„Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“ sowie - 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.