(1) Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Zumindest jeweils eine Klausur soll sich dabei im Schwerpunkt auf folgende Aufgabenstellungen beziehen:
- 1.
juristische Prüfung technischer Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster); - 2.
juristische Prüfung nichttechnischer Schutzrechte (Marken, Design); - 3.
Erstellung eines Schreibens aus der Rechtspraxis (insbesondere einer Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts oder einer Erwiderung auf einen Bescheid).
(2) Die Gegenstände der mündlichen Prüfung sollen folgenden Rechtsgebieten entnommen werden:
- 1.
bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht sowie gerichtliches Verfahrensrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Tätigkeit eines Patentanwalts oder Patentassessors von Bedeutung sind, - 2.
Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Recht der Arbeitnehmererfindungen, - 3.
Markenrecht, - 4.
Designrecht, - 5.
Sortenschutzrecht, - 6.
gewerblicher Rechtsschutz im Unionsrecht und in zwischenstaatlichen Vereinbarungen, in Grundzügen auch im Recht der Vereinigten Staaten von Amerika, im Recht der Volksrepublik China und im Recht Japans, und - 7.
Berufsrecht der Patentanwälte.