Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte, die Bewerberinnen und Bewerber in folgender Reihenfolge zu durchlaufen haben:
- 1.
mindestens zwei Jahre und zwei Monate und höchstens drei Jahre im Geltungsbereich dieser Verordnung in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens (erster Ausbildungsabschnitt), - 2.
zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt (zweiter Ausbildungsabschnitt) und - 3.
sechs Monate beim Bundespatentgericht (dritter Ausbildungsabschnitt).