Zum Mitglied des Vorstands kann nur gewählt werden, wer
- 1.
Mitglied der Patentanwaltskammer ist und - 2.
den Beruf eines Patentanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt.
Anwälte zum PatAnwO
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
10005 New York
Rechtsanwalt Christian Burghart
10036 New York