Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:
- 1.
102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes, - 2.
80 Euro für die Versagung einer Berechtigung, - 3.
115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.