Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung; - 2.
Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs; - 3.
Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen, Werkzeuge und Einrichtung; - 4.
Annehmen und Lagern der Rohfelle; - 5.
Bearbeiten der Felle in der Wasserwerkstatt; - 6.
Bearbeiten der Felle an der Kürschnerbank; - 7.
Behandeln von Weichware; - 8.
Bearbeiten der Felle an der Kreismessermaschine; - 9.
Bearbeiten der Felle an der Entfleischmaschine; - 10.
Walken der Felle; - 11.
Läutern der Felle; - 12.
Bakeln der Felle; - 13.
Trocknen und Entfetten der Felle; - 14.
Mitwirken beim Färben, Grotzieren und Reservieren der Felle; - 15.
Bearbeiten der Felle an der Witt-, Streck- und Schleifmaschine; - 16.
Fertigmachen der Pelzfelle zur Auslieferung.