§ 5 PfandMeldeV - Einreichungsweg

Für die Meldung ist ein elektronischer Einreichungsweg zu nutzen. Nähere Bestimmungen zum elektronischen Einreichungsweg und zu den zu verwendenden Datenformaten veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) auf ihrer Internetseite.