Pensionsfonds haben folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:
- 1.
Entwicklung der Kapitalanlagen und der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Nachweisung 801, - 2.
Gliederung der in bestimmten Aufwandsposten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Aufwendungen nach Aufwandsarten gemäß Nachweisung 802, - 3.
Sicherungsvermögen und restliches Vermögen gemäß Nachweisung 803, - 4.
kongruente Bedeckung gemäß Nachweisung 804, - 5.
Erträge aus und Aufwendungen für Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Nachweisung 811, - 6.
Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Arbeitgebern sowie Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitgebern gemäß Nachweisung 820, - 7.
Bewegung des Bestandes an Versorgungsberechtigten gemäß Nachweisung 830, - 8.
Angaben über das ausländische Pensionsfondsgeschäft, gesondert für jeden anderen Mitglied- und Vertragsstaat, gemäß Nachweisung 842, - 9.
Angaben zu dem in Rückversicherung gegebenen Pensionsfondsgeschäft gemäß Nachweisung 850.