(1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
- 1.
Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und der Struktur von Betrieben der Pferdewirtschaft, - 2.
Kontrollieren und Bewerten von Haltungsverfahren, Produktion und Dienstleistungen, - 3.
Erfassen, Analysieren und Bewerten von Betriebsergebnissen, - 4.
Analysieren der Liquidität, Rentabilität und Stabilität, - 5.
Bewerten der Betriebs- und Arbeitsorganisation, - 6.
Beobachten und Bewerten von Märkten, - 7.
Erarbeiten und Anwenden von Vermarktungskonzepten, insbesondere bezogen auf Angebot, Nachfrage, Preisgestaltung und Werbung, - 8.
Beurteilen und Anwenden von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, - 9.
Planen der Betriebsentwicklung, insbesondere unter Beachtung von Investitionen, Finanzierungen und Liquidität, - 10.
Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften, insbesondere von Tierschutzrecht, Tierzuchtrecht, Tierseuchenrecht, Umweltrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie - 11.
Anwenden der betriebswirtschaftlichen Buchführung und der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren.