Das Pflanzengesundheitszeugnis oder das Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- 1.
Bezeichnung des ausstellenden Pflanzenschutzdienstes - 2.
Name und Adresse des Absenders - 3.
Name und Adresse des Empfängers - 4.
Ursprungsort der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse - 5.
Transportmittel - 6.
Grenzübertrittsort - 7.
Zahl, Menge und Beschreibung der Packstücke, botanischer Name der Pflanzen, Name der Pflanzenerzeugnisse - 8.
Angaben über die durchgeführten Untersuchungen, ggf. über Entseuchung und Desinfizierung - 9.
Datum und Ort der Ausstellung - 10.
Unterschrift des Beauftragten - 11.
amtlicher Stempel.