Saatgut für Wintergetreide, das mit einem Pflanzenschutzmittel im Sinne des § 1 behandelt worden ist oder dem ein solches Pflanzenschutzmittel anhaftet, darf nicht ausgesät werden.
Saatgut für Wintergetreide, das mit einem Pflanzenschutzmittel im Sinne des § 1 behandelt worden ist oder dem ein solches Pflanzenschutzmittel anhaftet, darf nicht ausgesät werden.