Der Vorstand des Postnachfolgeunternehmens entscheidet,
- 1.
in welchem Umfang Mittel für Prämien und Zulagen zur Verfügung gestellt werden, - 2.
ob für eine Leistung oder einen Erfolg eine Prämie oder Zulage gewährt wird.
Der Vorstand des Postnachfolgeunternehmens entscheidet,