- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zum Prüfungsteil „Baubetrieb“ - a)
Benennung des Prüfungsteils, die zusammengefasste Bewertung mit Note, - b)
Benennung der Projektarbeit, der Präsentation und des Fachgesprächs und die Bewertung mit Punkten,
- 2.
zum Prüfungsteil „Bautechnik“ - a)
Benennung des Prüfungsteils unter Angabe des Bereichs „Hochbau“ oder „Tiefbau“ und die Bewertung mit Note, - b)
Benennung der beiden Situationsaufgaben und die jeweilige Bewertung mit Punkten,
- 3.
zum Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ - a)
Benennung des Prüfungsteils „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ und die Bewertung mit Note, - b)
Benennung der beiden Situationsaufgaben und die jeweilige Bewertung mit Punkten,
- 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 6.
die Gesamtnote in Worten, - 7.
Befreiungen nach § 7, - 8.
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 2.