Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, - 6.
Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsergebnissen, Arbeiten im Team, - 7.
Anfertigen und Anwenden von Arbeitsunterlagen, - 8.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, - 9.
Bearbeiten und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen, - 10.
Anwenden von Bügeltechniken, - 11.
Ausführen von Näharbeiten, - 12.
Fertigen von Raumdekorationen, - 13.
Fertigen von Polsterbezugsteilen, - 14.
Ausführen von Verzierungs- und Abschlussarbeiten, - 15.
Herstellen von Bezügen und Überwürfen, - 16.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.