1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) | |
1.1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1) | - a)
- Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
- gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
- Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
- wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
- wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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1.2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2) | - a)
- Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)
- Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)
- Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
- Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3) | - a)
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
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1.4 | Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2 | Information, Kommunikation und Organisation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) | |
2.1 | Betriebliche Kommunikation und Teamarbeit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1) | - a)
- Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen, in deutscher und englischer Sprache recherchieren, Datenbankabfragen durchführen, Informationen auswerten
- b)
- Informationen bewerten, Sachverhalte darstellen, Grafiken erstellen
- c)
- schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
- d)
- IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen
- e)
- Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen
- f)
- Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
- g)
- Aufgaben im Team planen und abstimmen, Entscheidungen im Team erarbeiten, Konflikte im Team lösen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
- h)
- Teambesprechungen organisieren und moderieren, Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten visualisieren und präsentieren, Gesprächsergebnisse dokumentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
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2.2 | Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2) | - a)
- Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und Wartungspläne, Zeichnungen, Fließbilder und Schaltungsunterlagen in deutscher und englischer Sprache anwenden
- b)
- Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
- c)
- technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten und anwenden
- d)
- technische Skizzen und Zeichnungen erstellen
- e)
- Datensätze handhaben und anpassen
- f)
- Daten IT-gestützt auswerten und visualisieren
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2.3 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.3) | - a)
- Kommunikation mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen Partnern sicherstellen
- b)
- Übergabeprozesse abstimmen
- c)
- Reklamationen annehmen
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2.4 | Planen der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.4) | - a)
- Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit von Aufträgen prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
- b)
- Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des betrieblichen Gesamtzusammenhangs planen, Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Abwicklungszeiten einschätzen
- c)
- erforderliche Materialien, Verschleißteile, Werkzeuge sowie Betriebsmittel für den Arbeitsablauf feststellen, auswählen und bereitstellen
- d)
- Ist-Zustand ermitteln und analysieren, Ursachen-Wirkungszusammenhänge ermitteln,
- e)
- Lösungsvarianten entwickeln und bewerten, Lösungen erproben und optimieren
- f)
- Lösung implementieren und organisatorisch absichern
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2.5 | Projektmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.5) | - a)
- Produktionsaufgaben analysieren
- b)
- Abläufe strukturieren und Arbeitspläne erstellen
- c)
- Arbeitspakete unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben definieren
- d)
- Netzpläne lesen und erstellen, Meilensteine festlegen, Prioritäten setzen
- e)
- IT-Systeme zum Projektmanagement anwenden
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3 | Produktionsmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) | |
3.1 | Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.1) | - a)
- betriebliches Qualitätsmanagementsystem anwenden
- b)
- betriebliches Umweltmanagementsystem anwenden
- c)
- Arbeitssicherheitsvorschriften und ergonomische Vorgaben bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen beachten
- d)
- bei Gefährdungsbeurteilungen mitwirken sowie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit erarbeiten
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3.2 | IT-Systeme und Vernetzung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.2) | - a)
- Standard-, Hilfs- und Testprogramme installieren, konfigurieren und nutzen
- b)
- Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren, Vorschriften zum Datenschutz anwenden
- c)
- bei der Einbindung von Produktionsanlagen in IT-Netzwerke mitwirken
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3.3 | Produkt- und Prozessdatenmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.3) | - a)
- datenbankgestützte Produktdaten zur Prozessoptimierung nutzen
- b)
- Konfigurationsmanagement und Änderungsmanagement nutzen und pflegen, Kundenapplikationen berücksichtigen
- c)
- Produkt- und Prozessdaten nutzen und pflegen
- d)
- technische Dokumentationen abrufen und einstellen
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4 | Produktionstechnologien und -prozesse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 4) | - a)
- Fertigungsverfahren hinsichtlich der zu erzielenden Qualität der Teilebeschaffenheit, insbesondere Werkstoffeigenschaften, Maß-, Form- und Oberflächengenauigkeit, sowie hinsichtlich der Flexibilität, Mengenausbringung, Kosten und Ressourcenschonung beurteilen
- b)
- Werkstoffverhalten beurteilen, insbesondere bezüglich der Produktionsverfahren und der geforderten Qualität
- c)
- Produktionsmaschinen beurteilen, insbesondere hinsichtlich Funktion, Aufbau, Antrieb, Kinematik und Steuerung sowie hinsichtlich Flexibilität, Mengenausbringung und Kosten
- d)
- Roboter oder andere Handhabungssysteme beurteilen, insbesondere hinsichtlich Einsatzmöglichkeiten, Aufbau, Kinematik und Steuerung
- e)
- Werkzeuge beurteilen, insbesondere hinsichtlich Werkstoff, Geometrie, Komposition, Standzeiten, Kühlung und Schmierung sowie Kosten
- f)
- Spannmittel beurteilen, insbesondere hinsichtlich Werkstoffeigenschaften und Form der Werkstücke, Belastung durch die Bearbeitung sowie Flexibilität des Einsatzes
- g)
- Montageverfahren beurteilen, insbesondere hinsichtlich Anzahl der zu fügenden Teile, Mengen, Kosten, Flexibilität und Qualität
- h)
- Werkstoffe hinsichtlich ihrer Handhabbarkeit beurteilen, insbesondere Lagerfähigkeit, Oberflächenschutz und Korrosion
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5 | Arbeitsorganisation und Produktionssysteme (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 5) | - a)
- Produktionsorganisationstypen, insbesondere Werkstatt- und Fließfertigung, Lager- und Auftragsproduktion, identifizieren
- b)
- Produktionstypen, insbesondere Einzel-, Serien- und Massenproduktion, identifizieren
- c)
- zentrale und dezentrale sowie vorbeugende und ereignisgesteuerte Instandhaltung in Produktionsanlagen unterscheiden
- d)
- Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsdefizite nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
- e)
- Arbeitsorganisationsformen, insbesondere Einzelarbeit und Gruppenarbeit, prozessorientierte und funktionsorientierte Organisationen, Projektorganisation, unterscheiden und zuordnen
- f)
- Methoden und Verfahren der Programmplanung, Produktionsplanung, Materialsteuerung und Fertigungssteuerung anwenden
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