Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 1 sind für jeden Vorgang:
- 1.
die Ausstellung, die Verlängerung und die Ablehnung einer Anmeldebescheinigung, - 2.
das Geburtsjahr der anmeldepflichtigen Person, - 3.
die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist, - 4.
der Sitz der auskunftspflichtigen Behörde nach § 8 Absatz 1 Satz 2, - 5.
die Staatsangehörigkeit der anmeldepflichtigen Person; soweit die anmeldepflichtige Person außer der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, ist die deutsche Staatsangehörigkeit zu erfassen, - 6.
die Gültigkeitsdauer der Anmeldebescheinigung oder der Verlängerung der Anmeldebescheinigung in Jahren und - 7.
die Anmeldung der Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen sind.