Zur Anzeige sind verpflichtet
- 1.
jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, - 2.
jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Anwälte zum PStG
Rechtsanwalt Martin Weinhardt
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Rechtsanwalt Dagmar Henriquez
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Abogada Dr. Yvonne Rieser
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