Zur Anzeige sind verpflichtet
- 1.
jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, - 2.
die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, - 3.
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Anwälte zum PStG
Rechtsanwalt Martin Weinhardt
84111 Salt Lake City
Rechtsanwalt Dagmar Henriquez
1000, 507 Panama-Stadt
Abogada Dr. Yvonne Rieser
110231 Bogota