Der beigeordnete psychosoziale Prozessbegleiter erhält für die Wahrnehmung seiner Aufgaben aus der Staatskasse für eine psychosoziale Prozessbegleitung eine Vergütung
- 1.
im Vorverfahren in Höhe von 520 Euro, - 2.
im gerichtlichen Verfahren im ersten Rechtszug in Höhe von 370 Euro, - 3.
nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens in Höhe von 210 Euro.