Die Gebühr wird nach dem Zeitaufwand (§ 3) berechnet, in den Fällen der §§ 4 bis 6 zuzüglich einem Entgelt für
- 1.
Sonderaufwendungen (§ 4), - 2.
die Überlassung von Anlagen und Geräten auf Zeit (§ 5), - 3.
beschleunigt erbrachte Nutzleistungen (§ 6).
Die Gebühr wird nach dem Zeitaufwand (§ 3) berechnet, in den Fällen der §§ 4 bis 6 zuzüglich einem Entgelt für