Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) betragen ab 1. Januar 1992
- 1.
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 57.600 DM jährlich und 4.800 DM monatlich, - 2.
in der knappschaftlichen Rentenversicherung 70.800 DM jährlich und 5.900 DM monatlich.