bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1
Basispflanzgut, Zertifiziertes Pflanzgut, Standardpflanzgut - 1.1
"EU-Norm" - 1.2
Erzeugerland - 1.3
Kennzeichen der Anerkennungsstelle - 1.4
Name und Anschrift oder Betriebsnummer des Erzeugers - 1.5
"Vitis L." - 1.6
Pflanzgutart (§ 2 Nr. 1) - 1.7
Kategorie - 1.8
Sortenbezeichnung, gegebenenfalls Klon (Bei Pfropfreben ist diese Angabe für die Unterlage und das Edelreis erforderlich.) - 1.9
Bezugsnummer der Partie (§ 2 Nr. 15) - 1.10
Inhalt (Stückzahl) - 1.11
Länge – nur bei veredelungsfähigen Unterlagsreben - 1.12
Erntejahr (bei Edelreisern und Unterlagsreben das Jahr des Aufwuchses; bei Pfropfreben und Wurzelreben das letzte Rebschuljahr) - 2
Anerkanntes Vorstufenpflanzgut - 2.1
Angaben nach den Nummern 1.1 bis 1.6 und 1.8 bis 1.12 - 2.2
"Vorstufenpflanzgut" - 3
Kleine Mengen - 3.1
Mehr als ein Stück - 3.1.1
Angaben nach Nummer 1 - 3.2
Nur ein Stück - 3.2.1
Angaben nach den Nummern 1.1 bis 1.5 und 1.8. - 4.
Kennzeichnung mit einem Pflanzenpass Die Kennzeichnung erfolgt bei Vorstufenpflanzgut, Basispflanzgut, Zertifiziertem Pflanzgut und Standardpflanzgut sowie bei Pflanzgut von Zierreben und Tafeltrauben mit einem nach den in § 17a Absatz 1 genannten Rechtsakten der Europäischen Union erforderlichen Pflanzenpass entsprechend den dort geregelten Vorgaben.