Niederlassungen haben als letzten Posten der Passivseite den Posten "Ausgleichsbetrag" einzufügen, wenn sich ein Überhang der Aktivposten über die übrigen Passivposten ergibt. Beträge, die als Eigenkapital gewidmet sind und keine feste Kaution darstellen, sind nicht hier, sondern unter dem Passivposten "Kapitalrücklage" auszuweisen.
Anwälte zum RechVersV
Rechtsanwalt Michel Jacobs
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Advocaat Richard Latten
3072 MD Rotterdam
Rechtsanwältin Karin Schühle
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