Im Unterposten "Abgegebene Rückversicherungsbeiträge" sind folgende Beträge auszuweisen:
- 1.
die den Rückversicherern gutgeschriebenen Beiträge und Nebenleistungen der Versicherungsnehmer; - 2.
die an einen Versicherungspool abgegebenen Beiträge; - 3.
die bei Abschluß oder Erhöhung des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts an den Rückversicherer abgeführten Portefeuille-Eintrittsbeiträge.
Anwälte zum RechVersV
Rechtsanwalt Michel Jacobs
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Advocaat Richard Latten
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Rechtsanwältin Karin Schühle
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