Als Forderungen an Kreditinstitute sind alle Arten von Forderungen an in- und ausländische Kreditinstitute auszuweisen. Zu den Forderungen an Kreditinstitute gehören auch:
- 1.
Namensschuldverschreibungen sowie nicht börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen, Orderschuldverschreibungen, die nicht Teile einer Gesamtemission sind, - 2.
nicht börsenfähige Orderschuldverschreibungen, die Teile einer Gesamtemission sind, - 3.
Namensgeldmarktpapiere und nicht börsenfähige Inhabergeldmarktpapiere, - 4.
Namensgenussscheine, nicht börsenfähige Inhabergenussscheine und andere nicht in Wertpapieren verbriefte rückzahlbare Genussrechte.