Im Anhang sind die Beträge der „Forderungen an Kunden“ (Aktivposten 3) und der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ (Passivposten 2) gesondert nach folgenden Restlaufzeiten aufzugliedern:
- 1.
bis drei Monate, - 2.
mehr als drei Monate bis sechs Monate, - 3.
mehr als sechs Monate bis zwölf Monate, - 4.
mehr als zwölf Monate.