Die von dem Veranstalter und den Annahmestellen eines Totalisators dem Wettnehmer auszuhändigenden Urkunden (Totalisatorausweise, Tickets) müssen enthalten
- a)
die Nummer, den Ort und den Tag des Rennens (Tagesstempel oder Tageszeichen des Rennvereins), - b)
den Namen oder die Programmnummer des gewetteten Pferdes oder der Pferde und die Wettart, - c)
den Betrag des Wetteinsatzes, - d)
den Namen des Unternehmers.