Ein Reservewehrdienstverhältnis endet
- 1.
mit dem Ablauf der Zeit, für welche das Reservewehrdienstverhältnis begründet worden ist, - 2.
durch Umwandlung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit, eines Soldaten auf Zeit, einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten, - 3.
im Spannungs- und Verteidigungsfall durch Heranziehung oder Einberufung zu einem unbefristeten Wehrdienst, - 4.
durch den Verlust der Rechtsstellung einer Soldatin oder eines Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis entsprechend § 48 des Soldatengesetzes oder - 5.
durch Entlassung nach § 13.