Art 2 RheinSchPersEV - Ausnahmen von der Schifferpatentpflicht

(1) Zur Führung von Fahrzeugen der Streitkräfte ist ein Rheinpatent nicht erforderlich.

(2) Zur Führung von Fahrzeugen im Sinne des § 6.02 Nummer 5 der Schiffspersonalverordnung-Rhein ist ein Schifferpatent gemäß Schiffspersonalverordnung-Rhein nicht erforderlich.