§ 7.05 RheinSchPersV - Streckenkundepflichtige Strecke

Ohne Rücksicht auf die betreffende Patentart sind spezifische Streckenkenntnisse darüber hinaus zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) erforderlich.