Anlage D5 RheinSchPersV - Als gleichwertig anerkannte Schiffsführerzeugnisse

(Fundstelle: BGBl. II 2017, 324)



Die Liste der als gleichwertig anerkannten Schiffsführerzeugnisse und der dazu gehörigen Informationen über die aus stellenden Behörden und die Muster werden von der ZKR auf der Website www.ccr-zkr.org bekannt gemacht.