§ 15.06 RheinSchPersV 2023 - Gültigkeit und Verlängerung des Befähigungszeugnisses

1.
Das Befähigungszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
2.
Auf Antrag des Inhabers wird das gültige Befähigungszeugnis nach dem Muster des ES-QIN (Teil V, Kapitel 1) von der zuständigen Behörde um fünf Jahre ab Antragstellung verlängert, wenn der Inhaber
a)
folgende Fahrzeit auf einem Fahrzeug, das mit LNG betrieben wird, nachweisen kann:
-
für die zurückliegenden fünf Jahre mindestens 180 Tage oder
-
für das zurückliegende Jahr mindestens 90 Tage;
oder, wenn dies nicht der Fall ist,
b)
dass er im Rahmen eines zugelassenen Ausbildungsprogramms eine neue Prüfung gemäß § 15.03 mit Erfolg abgelegt hat.