- 1.
Das Befähigungszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. - 2.
Auf Antrag des Inhabers wird das gültige Befähigungszeugnis nach dem Muster des ES-QIN (Teil V, Kapitel 1) von der zuständigen Behörde um fünf Jahre ab Antragstellung verlängert, wenn der Inhaber - a)
folgende Fahrzeit auf einem Fahrzeug, das mit LNG betrieben wird, nachweisen kann: - -
für die zurückliegenden fünf Jahre mindestens 180 Tage oder - -
für das zurückliegende Jahr mindestens 90 Tage;
- b)
dass er im Rahmen eines zugelassenen Ausbildungsprogramms eine neue Prüfung gemäß § 15.03 mit Erfolg abgelegt hat.