Ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 Absatz 1 bis 5 begangen worden, so können
- 1.
Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, oder - 2.
Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,
Ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 Absatz 1 bis 5 begangen worden, so können