Der Reisesicherungsfonds muss einen Beirat haben, der die Geschäftsführung unterstützt und berät. In dem Beirat müssen mindestens die folgenden Interessen angemessen repräsentiert sein:
- 1.
die Interessen des Bundes und der Länder, - 2.
die Interessen der Reisewirtschaft einschließlich der kleinen und mittleren Reiseanbieter sowie - 3.
die Interessen der Verbraucher.