(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie - 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Arbeitsschritte vorbereiten, - 2.
Arbeitsabläufe kundenorientiert gestalten, - 3.
qualitätssichernde Maßnahmen durchführen, - 4.
Arbeitsplätze einrichten, sichern und räumen, - 5.
Bauteile und Baugruppen herstellen, - 6.
Rollpanzer und Behänge aus Halbzeugen herstellen, - 7.
Rollabschlüsse aus Halbzeugen, Bauteilen und Baugruppen herstellen und montieren, - 8.
zusätzliche, nicht rollbare Abschlüsse montieren, - 9.
alleinige Abschlüsse montieren, - 10.
Rollladen- und Fensterkombinationen herstellen und montieren, - 11.
Automatisierungs- und Steuerungskomponenten montieren und programmieren, - 12.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen sowie - 13.
Leistungen übergeben und Kundengespräche führen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie - 4.
Umweltschutz.