RückBRTransparenzV - Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung
- § 1 RückBRTransparenzV - Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber
- § 2 RückBRTransparenzV - Mitteilung des Abschlussstichtages durch den Betreiber
- § 3 RückBRTransparenzV - Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtages
- § 4 RückBRTransparenzV - Verlangen weiterer Auskünfte
- § 5 RückBRTransparenzV - Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
- § 6 RückBRTransparenzV - Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber
- § 7 RückBRTransparenzV - Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises
- § 8 RückBRTransparenzV - Form der Übermittlung
- § 9 RückBRTransparenzV - Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen
- § 10 RückBRTransparenzV - Inkrafttreten