Bei der Berechnung des
- 1.
beitragspflichtigen Durchschnittseinkommens, - 2.
Durchschnittseinkommens für Zusatzrenten, - 3.
Monatsbetrags der Renten aus der Sozialpflichtversicherung, - 4.
Zuschlags für Untertagetätigkeiten und - 5.
Monatsbetrags der Zusatzrenten