Der Scheck enthält:
- 1.
die Bezeichnung als Scheck im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist; - 2.
die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen; - 3.
den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener); - 4.
die Angabe des Zahlungsorts; - 5.
die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung; - 6.
die Unterschrift des Ausstellers.
Anwälte zum ScheckG
Rechtsanwalt Diogo Pereira Coelho
2770-120 Lissabon
Advogada (Rechtsanwältin PT) Vânia Costa Ramos
1600-675 Lissabon
Advogado Juan Manuel Martinez Carpio
41011 Sevilla