SchSG - Schiffssicherheitsgesetz
- § 1 SchSG - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 2 SchSG - Weitere Begriffsbestimmungen und Ausnahmen vom Anwendungsbereich
- § 3 SchSG - Grundsatz
- § 4 SchSG - Einheitliche Durchführung völkerrechtlicher Regeln und Normen
- § 5 SchSG - Umsetzung von Verpflichtungen in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union*)
- § 6 SchSG - Ergänzende Pflichten
- § 7 SchSG - Organisation, bauliche Beschaffenheit und Ausrüstung der Schiffe
- § 8 SchSG - Verhalten beim Schiffsbetrieb
- § 9 SchSG - Verantwortliche Personen
- § 10 SchSG - Überwachung
- § 11 SchSG - Behördliche Aufgaben aufgrund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union*)
- § 12 SchSG - Ermessensbindung
- § 13 SchSG - Maßnahmen bei Verstößen
- § 14 SchSG - Überprüfung von Schiffen unter ausländischer Flagge*)
- § 15 SchSG - Rechtsetzungsermächtigung
- Anlage SchSG - zum SchiffssicherheitsgesetzInternationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard