Ferienhaus- und Wochenendhaussiedlungen sind Flächen, die
- 1.
nach ihrer Zweckbestimmung und der Art der Nutzung zur Erholung dienen, - 2.
mit mehreren Ferien- oder Wochenendhäusern oder anderen, Erholungszwecken dienenden Bauwerken bebaut worden sind, - 3.
durch gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere Wege, Spielflächen und Versorgungseinrichtungen, zu einer Anlage verbunden sind und - 4.
nicht Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes sind.
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