| | Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine, Wachdienst | |
1 | Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst (§ 5 Nummer 2 Buchstabe a) | - a)
- Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Brückenwachdienst und Wachübergabe
- aa)
- meteorologische Daten mit Hilfe von Mess-, Prüf- und Anzeigegeräten ermitteln sowie Wetter und Gezeiten beobachten
- bb)
- Nachweis von Kenntnissen:
- –
- über die Benutzung und Korrektur nautischer Veröffentlichungen
- –
- bei der Auswahl von Seekarten mit angemessenem Maßstab
- –
- beim Absetzen und Überprüfen von Kursen
- –
- bei der Berechnung und Überprüfung der voraussichtlichen Ankunftszeit
- –
- beim Ermitteln von Kursen und Peilungen
- –
- beim Ermitteln der Schiffsposition
- –
- über die Bedienung der elektronischen Navigationsinstrumente
- –
- bei der Vorbereitung für die Seereise
- –
- über die Erfassung und Berechnung der Zeit in Bezug auf die an Bord gültigen Zeiteinheiten
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| | - b)
- Steuern des Schiffes und Ausführen von deutsch- und englischsprachigen Ruderkommandos
- aa)
- Schiff nach Kompass, Landmarken und Seezeichen auf See und auf Revierfahrt unter Beachtung der Steuereigenschaften des Schiffes steuern
- bb)
- Kapitän und Wachoffizier auf der Brücke beim Ein- und Auslaufen unterstützen
- cc)
- Manövrierverhalten des Schiffes beschreiben
- c)
- Wahrnehmen der Aufgaben des Ausgucks
- aa)
- Schiffe nach Typ und Größe sowie nach Lage unter Beachtung der Ausweichregeln (KVR) erkennen und melden
- bb)
- Objekte auf See und an Land, insbesondere internationale Betonnungs- und Befeuerungssysteme nach Funktion und Kennung erkennen und melden
- d)
- Wahrnehmen der Aufgaben des Signaldienstes
- aa)
- Signale geben und erkennen
- bb)
- Signalmittel handhaben
- cc)
- Notsignale nennen und erläutern
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| | - e)
- Los- und Festmachen sowie Ankern des Schiffes
- aa)
- Schiff los- und festmachen, verholen sowie Schleppverbindungen herstellen
- bb)
- Ankergeschirr bedienen
- cc)
- Einrichtungen für die Lotsenübernahme und Lotsengeschirr klarmachen
- dd)
- Landverbindungen herstellen, insbesondere mit Landgang, Rampen und Pforten sowie Ver- und Entsorgungsleitungen
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2 | Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst (§ 5 Nummer 2 Buchstabe b) | - a)
- Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Schiffsmaschinenbetrieb und Wachübergabe
- aa)
- Betriebswerte von Maschinen und Anlagen, wie Temperaturen, Fördermengen, Füllstände, Drücke und Umdrehungsfrequenzen ablesen, aufzeichnen und einschätzen
- bb)
- Betriebswerte von elektrischen Anlagen ablesen, aufzeichnen und einschätzen
- cc)
- auf Anweisung transportable Messeinrichtungen auswählen, vorbereiten und einsetzen
- dd)
- nach Anweisung Messwerte mit den Soll- und Grenzwerten vergleichen und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einleiten
- ee)
- Betriebswerte von Kesseln und Wärmeübertragungsmedien (Dampftechnik) ablesen, aufzeichnen und einschätzen
- ff)
- Funktion und Betriebsweise von Treibstoffanlagen und Durchführung von Ölwechseln, Bilge- und Ballastsystem kennen
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| | - b)
- Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
- aa)
- Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung und Inspektion erkennen und eingrenzen
- bb)
- Funktionspläne und Fehlersuchanleitungen lesen
- cc)
- Fehler und Störungen bestimmen, auf mögliche Ursachen untersuchen und protokollieren
- dd)
- Maßnahmen zur Behebung von Fehlern und Störungen nach Anweisung festlegen und einleiten
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| | - c)
- Bunker, Ver- und Entsorgung
- aa)
- Bunker-, Ölwechsel- und andere Abgabevorgänge vorbereiten
- bb)
- Schlauchverbindungen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen vorschriftsmäßig herstellen und lösen
- cc)
- vorschriftsmäßiges Verhalten bei Zwischenfällen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen
- dd)
- Sicherheitsmaßnahmen nach Bunker, Abgabe- und Ölwechselvorgängen nennen und erläutern
- ee)
- Messgeräte auswählen, Tankfüllstände messen und einschätzen
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| | Ladungs- und Umschlagstechnik | |
3 | Ladungs- und Umschlagstechnik (§ 5 Nummer 2 Buchstabe c) | - a)
- Arbeiten mit Tauwerk
- aa)
- Tauwerk sowie laufendes und stehendes Gut nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen und handhaben
- bb)
- Knoten und Steke nach Anwendungszweck herstellen
- cc)
- nach guter Seemannschaft spleißen, knoten, bekleiden und betakeln
- dd)
- Zustand von Tauwerk sowie laufendem und stehendem Gut einschätzen
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- b)
- Handhaben von Ladungsgütern und Stores
- aa)
- die Besonderheiten der unterschiedlichen Ladungen und Stores beachten und diese entsprechend handhaben
- bb)
- feste, flüssige und gasförmige Ladungsgüter sowie Stores nach ihren typischen Eigenschaften, Verpackungen und Kennzeichnungen (zum Beispiel nach IMDG-Code) erkennen und ihre Behandlungshinweise beachten
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| | - c)
- Vorbereiten von Laderäumen, Ladetanks und Decks
- aa)
- Laderäume, Ladetanks und Decks zum Laden und Löschen von üblichen Ladungsgütern vorbereiten, zum Beispiel durch Aufklaren und Bereitlegen von Laschmaterialien
- bb)
- Reinigen von Laderäumen und Tanks
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| | - d)
- Ausführen von Arbeiten zur Sicherung von Ladung und Stores
- aa)
- Techniken der Ladungs- und Storesicherung sowie geeignete Hilfsmittel auswählen
- bb)
- Vorrichtungen zur Ladungs- und Storesicherung aus Holz und anderen Materialien herstellen
- cc)
- Laschmaterialien und ihre Wirkungsweise kennen und auf Funktionsfähigkeit kontrollieren
- dd)
- Arbeiten zur Ladungs- und Storesicherung ausführen
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| | - e)
- Ausführen von Arbeiten zur Ladungsfürsorge
- aa)
- bei der Überwachung von Umschlag und Stauung mitwirken
- bb)
- Laderaum- und Ladetankpläne lesen
- cc)
- Ladung hinsichtlich ihrer Sicherheit und Beschaffenheit sowie Laderäume, Ladetanks und Decks während der Reise kontrollieren
- dd)
- Kontrolle der Laderäume und Dokumentation der Ergebnisse
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| | - f)
- Handhaben von Ladungs- und Umschlagseinrichtungen
- aa)
- Anschlaggeschirre nach Einsatz und Belastbarkeit auswählen und handhaben
- bb)
- Ladebäume, Kräne, Hub- und Flaschenzüge, Winden, Gabelstapler, Förderbänder und Pumpen beim Ladungsumschlag handhaben
- cc)
- Ladeluken- und Ladetankverschlüsse handhaben
- dd)
- Ladekühlanlagen unter Anleitung bedienen
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| | Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung | |
4 | Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe d) | - a)
- Aufrechterhalten der Seetüchtigkeit des Schiffes
- aa)
- die wichtigsten schiffbaulichen Verbände eines Schiffes und deren korrekte Bezeichnungen nennen
- bb)
- Verhalten und Maßnahmen in Notfällen
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Schwerpunkt im 1. Jahr |
| | - b)
- Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen
- aa)
- Möglichkeiten einer Brandgefährdung auf Schiffen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Verbrennung und der Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe erkennen
- bb)
- Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe beurteilen
- cc)
- baulichen Brandschutz anhand von Sicherheitsplänen erfassen
- dd)
- Wirkungswege einer Branderkennungsanlage an Bord verfolgen
- ee)
- Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführen
- ff)
- Atemschutzgeräte, Gasschutzmessgeräte, Hitzeschutzanzüge und sonstige Brandschutzausrüstungen auswählen und handhaben
- gg)
- Probleme bei der Schiffsbrandbekämpfung erkennen und Verhaltensmaßregeln bei der Brandbekämpfung anwenden
- hh)
- Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte dem Einsatzfall zuordnen
- ii)
- Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte handhaben
- jj)
- Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte und -anlagen warten, auf Funktion prüfen und instand setzen
- kk)
- beim Einsatz von Großfeuerlöschanlagen mitwirken
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| 2
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| | - c)
- Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst
- aa)
- Rettungsboote, Rettungsflöße und sonstige Rettungsmittel dem Seenotfall zuordnen
- bb)
- Signalmittel und Seenotsignale dem Seenotfall zuordnen
- cc)
- Aussetzvorrichtungen für Rettungsmittel auf Funktion prüfen
- dd)
- Rettungsmittel und Aussetzvorrichtungen handhaben
- ee)
- Verhaltensmaßnahmen im Seenotfall anwenden
- ff)
- Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführen
- gg)
- Rettungsmittel auf Funktion prüfen und instand setzen
- hh)
- Ausrüstung zum Rettungsdienst auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen und protokollieren
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| | - d)
- Verhalten und Durchführen von Maßnahmen in Notfällen sowie Versorgen von Verletzten
- aa)
- Verhaltensmaßregeln im Notfall anwenden
- bb)
- bei der Hilfeleistung für andere Schiffe und deren Besatzungen in Notfällen mitwirken
- cc)
- Bedürfnisse von Unfallopfern und eigene Sicherheitsrisiken erkennen
- dd)
- Körperbau und Körperfunktionen kennen
- ee)
- Sofortmaßnahmen in Notfällen kennen und durchführen
| 0,5 | | |
| | Schiffsbetriebstechnik Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik | |
5 | Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik (§ 5 Nummer 2 Buchstabe e) | - a)
- Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen, ihrer Eigenschaft und der Bearbeitung nach zuordnen und nach Verwendungszweck auswählen
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| | - b)
- Bedienen von Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen sowie von elektrischen Maschinen und Anlagen
- aa)
- Funktion von Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen im Gesamtsystem erfassen
- bb)
- Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparate und Rohrleitungsanlagen in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmen
- cc)
- Elektromotoren und Generatoren in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmen
- dd)
- Rohrleitungssysteme für den Schiffsbetrieb erfassen und bedienen
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6 |
| | - c)
- Grundkenntnisse der pneumatischen und hydraulischen Steuer- und Regeleinrichtungen und deren Bedienung
- aa)
- Bauteile und ihre Systeme in ihrer Funktion und Wirkungsweise kennen
- bb)
- pneumatische und hydraulische Bauelemente einschließlich Rohrleitungen austauschen
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| | Wartung und Instandsetzung | |
6 | Wartung und Instandsetzung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe f) | - a)
- Warten von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln
- aa)
- Halbzeuge, Werkstücke, Spannzeuge, Werkzeuge, Prüf- und Messzeuge sowie Hilfsmittel aus technischen Unterlagen ermitteln und bereitstellen
- bb)
- Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen
- cc)
- Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Schmier- und Kühlmittel sowie Hydraulikflüssigkeiten nach Wartungsangaben kontrollieren, nachfüllen, wechseln und umweltgerecht lagern und entsorgen
- dd)
- Maschinen- und Anlagenteile nach Wartungsangaben überprüfen, austauschen, schmieren, ölen und reinigen
- ee)
- Filter, Siebe und Abscheider kontrollieren, reinigen und austauschen
- ff)
- mechanische Verbindungen einschließlich Sicherungselemente kontrollieren
- gg)
- elektrische Bauteile sowie Leitungen und deren Anschlüsse kontrollieren
- hh)
- Baugruppen und Systeme auf Dichtheit und Geräuschentwicklung kontrollieren
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| | - b)
- Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
- aa)
- Hilfsmittel, wie Hebezeuge und Anschlagmittel auswählen und bereitstellen
- bb)
- Demontagehilfen auf- und abbauen
- cc)
- Bauteile, Baugruppen und Systeme unter Beachtung ihrer Gesamt- und Einzelfunktionen nach Demontageangaben ausbauen, auf Wiederverwendbarkeit prüfen und im Hinblick auf ihre Montage kennzeichnen und ablegen
- dd)
- Baugruppen und Bauteile zerlegen, reinigen und montagegerecht lagern
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| | - c)
- Montage vorbereiten
- aa)
- Bauteile und Baugruppen nach Montageangaben und Kennzeichnungen den Montagevorgängen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen
- bb)
- Bauteile und Baugruppen für den funktionsgerechten Einbau prüfen, insbesondere Fügeflächen hinsichtlich Dichtigkeitsanforderungen, Oberflächenform und -beschaffenheit anpassen
- d)
- Montieren
- aa)
- Bauteile, Baugruppen und Systeme durch Sichtprüfen, Lehren und Messen funktionsgerecht ausrichten sowie unter Beachtung der Maßtoleranzen passen, justieren, verbinden und sichern
- bb)
- während des Montagevorgangs Einzelfunktionen zwischenprüfen
- cc)
- Bauteile und Baugruppen mit Dichtmaterialien unter Beachtung von Herstellerangaben abdichten
- dd)
- Rohr-, Schlauch- und Kabelverbindungen herstellen
- e)
- Transportieren
- aa)
- handbediente Hebezeuge handhaben
- bb)
- Bauteile und Baugruppen zum Transport sichern und transportieren
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| | - f)
- Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen
- aa)
- Bauteile auf Verschleiß, Beschädigung und Wiederverwendbarkeit prüfen
- bb)
- Bauteile mit messtechnischen Methoden prüfen
- cc)
- Bauteile durch Spanen, Trennen, Umformen und Fügen bearbeiten
- dd)
- Ersatzteile aus Metallen herstellen
- ee)
- Rohrleitungen verlegen, auswechseln und instand setzen
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| | - g)
- Ausführen von Konservierungs- und Anstricharbeiten
- aa)
- Oberflächenbearbeitungsmethoden kennen und anwenden
- bb)
- mit Materialien und Geräten für Konservierungs-, Reinigungs- und Schmierarbeiten fachgerecht umgehen
- cc)
- turnusmäßige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten erläutern und durchführen
- dd)
- Sicherheitshinweise und Anweisungen an Bord nennen und durchführen
- ee)
- sichere Entsorgung von Abfallstoffen beschreiben und durchführen
- ff)
- Handwerkzeuge und Elektrowerkzeuge beschreiben, instand halten und handhaben
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| | Bearbeiten von Metallen | |
7 | Bearbeiten von Metallen (§ 5 Nummer 2 Buchstabe g) | - a)
- Prüfen, Messen, Lehren
- aa)
- Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck auswählen
- bb)
- Längen mit den jeweils spezifischen Messgeräten ermitteln
- cc)
- Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit Winkelmessern messen
- dd)
- Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit Rundungslehren prüfen
- ee)
- mit festen und verstellbaren Lehren prüfen
- ff)
- Oberflächen auf Verschleiß und Beschädigung prüfen
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| | - b)
- Anreißen, Körnen, Kennzeichnen
- aa)
- Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und -oberflächen anreißen
- bb)
- Bohrungsmittelpunkte sowie Kontroll- und Messpunkte körnen
- cc)
- Werkstücke und Bauteile kennzeichnen
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| | - c)
- Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken
- aa)
- Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen auswählen und befestigen
- bb)
- Werkstücke oder Bauteile unter Beachtung der Stabilität und des Oberflächenschutzes ausrichten und spannen
- cc)
- Werkzeuge ausrichten und spannen
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| | - d)
- manuelles Spanen
- aa)
- Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstückes auswählen
- bb)
- Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel auf Maß feilen
- cc)
- Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Anriss sägen
- dd)
- Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Kühlschmierstoffe schneiden
- ee)
- Rohrgewinde herstellen
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| | - e)
- maschinelles Spanen vorbereiten
- aa)
- Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen
- bb)
- Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohr-, Drehoperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellen
- cc)
- Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen herstellen
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| | - f)
- Bohren, Senken, Reiben
- aa)
- Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohr- und Drehmaschinen mit unterschiedlichen Werkstoffen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken herstellen
- bb)
- Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohrmaschinen durch Rundreiben herstellen
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2 |
1 |
| | - g)
- Drehen
- aa)
- Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-, Plan- und Längs-Runddrehen herstellen
- h)
- Sägen
- aa)
- Werkstücke mit Sägemaschinen sägen
- i)
- Anschleifen
- aa)
- Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner, Bohrer und Meißel, am Schleifbock anschleifen
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| | - j)
- Trennen
- aa)
- Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss scheren
- bb)
- Rohre mit Rohrabschneidern trennen
- cc)
- Bleche, Rohre und Profile von Hand thermisch trennen
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| | - k)
- Umformen
- aa)
- Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen kalt umformen
- bb)
- Rohre aus Stahl kalt umformen
- cc)
- Bleche, Rohre und Profile warm umformen
- dd)
- Bleche, Rohre und Profile biegerichten
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| | - l)
- Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen)
- aa)
- Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren
- bb)
- Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung verbinden und sichern
- cc)
- Bolzen- und Stiftverbindungen herstellen
- dd)
- Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen und Schrumpfen oder Dehnen herstellen
- ee)
- Rohrschraubverbindungen herstellen
- ff)
- Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfen
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| | - m)
- Grundkenntnisse und Fertigkeiten (ohne Zertifizierung) des Lichtbogenschweißens, Gasschmelzschweißens und Lötens
- aa)
- Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Löteinrichtung herstellen
- bb)
- Werkzeuge und Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen
- cc)
- Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und Löten vorbereiten
- dd)
- Feinbleche aus Stahl auf Stoß schweißen
- ee)
- Kehlnähte an Blechen und Rohren aus Stahl schweißen
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