Die Verkehrszentralen sind im Rahmen der entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Reviers eingerichteten maritimen Verkehrssicherung für folgende Maßnahmen zuständig:
- 1.
Verkehrsinformationen, - 2.
Verkehrsunterstützungen, - 3.
Verkehrsregelungen und - 4.
Verkehrslenkung auf dem Nord-Ostsee-Kanal.