Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.
Anwälte zum SGG
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden
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Rechtsanwalt Niklas Sander
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